Ratgeber
Kurzzeitvermietung in Österreich: Regeln, Meldepflicht und die neue EU-Verordnung
Wer seine Ferienwohnung über Airbnb, Booking.com & Co. vermietet, trifft auf Regelwerk aus drei Richtungen: die Gemeinde, das Land – und neu auch die Europäische Union. Dieser Ratgeber bringt Ordnung hinein.
Was zählt als Kurzzeitvermietung?
Kurzzeitvermietung meint die wiederholte, entgeltliche Überlassung einer Unterkunft an Gäste für kurze Aufenthalte – typischerweise einzelne Nächte bis wenige Wochen. Im Unterschied zur klassischen Miete gibt es keinen dauerhaften Wohnsitz: Gäste buchen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com, und Sie bleiben als Vermieter für Unterkunft, Ausstattung und Gästebetreuung vor Ort verantwortlich.
Die neue EU-Verordnung für Kurzzeitvermietungen
Die EU-Verordnung 2024/1028 zur Datenerhebung und zum Datenaustausch bei der Kurzzeitvermietung gilt seit dem 20. Mai 2026. Sie soll Transparenz schaffen und einheitliche Spielregeln in allen Mitgliedstaaten sicherstellen. Kernpunkte für private Vermieter:
- Registrierungsverfahren: Vermietungsangebote erhalten – sofern in der Region eingeführt – eine Registrierungsnummer, die im Inserat angezeigt wird.
- Datenfluss: Buchungsplattformen melden künftig Aktivitätsdaten an nationale Kontaktstellen, damit Behörden die Einhaltung lokaler Regeln prüfen können.
- Plattformpflichten: Airbnb, Booking.com & Co. müssen Angaben von Gastgebern stärker prüfen – unvollständige oder widersprüchliche Inserate riskieren Sichtbarkeitsverluste.
Praktisch heißt das: Saubere, konsistente Inserate mit korrekten Angaben werden wichtiger denn je. Wer seine Daten von Anfang an ordentlich pflegt, hat später keine Nacharbeit.
Meldepflicht und Kurtaxe in Österreich
Unabhängig von der EU-Ebene bleiben die österreichischen Pflichten bestehen. Die Details unterscheiden sich je nach Gemeinde und Bundesland, im Kern geht es um zwei Dinge:
- Gästemeldungen: Übernachtende Gäste sind bei der Gemeinde zu melden. Je nach Region geschieht das über ein Meldeportal oder klassisch per Meldezettel.
- Kurtaxe / Ortstaxe: Die Gemeinde erhebt eine Abgabe pro Nächtigung. Sie wird den Gästen verrechnet und an die Gemeinde abgeführt – mit Nachweisen für Ihre Unterlagen.
Hinzu kommen je nach Region Regelungen der Tourismusgesetze der Länder sowie Vorgaben der Gemeinde, etwa zu Widmung oder Zweitwohnsitz. Was genau für Ihre Unterkunft gilt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Was Vermieter selbst übernehmen – und was eine Agentur abnimmt
Kurzzeitvermietung besteht aus zwei Hälften: dem Physischen vor Ort und dem Digitalen im Hintergrund. Sie sorgen für eine gepflegte Unterkunft, Übergaben, Reinigung und Instandhaltung. Eine Vermietungsagentur wie vermietung-plus.com übernimmt die digitalen Prozesse: Inserate, Preise, Kalender, Gästekommunikation, Gästemeldungen und Kurtaxe.
Kurz gesagt
- Die neue EU-Verordnung macht saubere Inseratsdaten und Registrierung wichtiger.
- Meldepflicht und Kurtaxe bleiben Sache der Gemeinde – und müssen laufend erledigt werden.
- Wer die digitalen Abläufe auslagert, spart Zeit und vermeidet Fehler bei Meldungen und Preisen.
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Mehr zu den einzelnen Leistungen finden Sie in der Leistungsübersicht und in unseren häufigen Fragen. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung – für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder eine Rechtsberatung Ihrer Wahl.