← Leistungen

(07)

Kurtaxe

Die Kurtaxe wird bevor die Gäste anreisen korrekt berechnet, eingehoben und abgerechnet – inklusive aller Nachweise für Ihre Unterlagen.

Ortstaxe, Kurtaxe oder Nächtigungsabgabe: Die Bezeichnungen und Sätze unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Wir sorgen dafür, dass der richtige Betrag berechnet, von den Gästen eingehoben und korrekt abgerechnet wird.

Richtige Berechnung

Wir berücksichtigen den geltenden Satz Ihrer Gemeinde sowie Befreiungen und Ermäßigungen, etwa für Kinder oder bestimmte Aufenthaltszwecke.

Einhebung nicht über die Portale

Die Kurtaxe wird transparent im Inserat ausgewiesen, und direkt von uns eingehoben, dadurch ist der Betrag für die Kurtaxe nicht mehr provisionspflichtig.

Abrechnung mit der Gemeinde

Die periodische Abrechnung bereiten wir vor: Nächtigungen, befreite Personen und abzuführende Beträge sauber aufgelistet und fristgerecht übermittelt.

Nachweise für Ihre Unterlagen

Sie erhalten nachvollziehbare Aufstellungen je Abrechnungszeitraum – hilfreich für Ihre Buchhaltung und bei Rückfragen der Behörde.

Klare Kommunikation an Gäste

Gäste erfahren vorab, dass und in welcher Höhe die Kurtaxe anfällt. Das vermeidet Diskussionen bei der Anreise und schlechte Bewertungen wegen unerwarteter Kosten.

Leistungsumfang

  • Ermittlung der gültigen Kurtaxe Ihrer Gemeinde
  • Korrekte Berechnung inklusive Befreiungen und Ermäßigungen
  • Kontrolle beziehungsweise Organisation der Einhebung
  • Vorbereitung und Übermittlung der periodischen Abrechnung
  • Nachweise und Aufstellungen für Ihre Unterlagen

Region Lungau

Ortstaxe im Lungau

Im Land Salzburg heißt die Abgabe Ortstaxe; die Sätze und Befreiungen legen die Gemeinden im Rahmen der Landesvorgaben fest. Ein Betrieb in Tamsweg rechnet daher nicht zwingend gleich ab wie einer in Mauterndorf. Wir ermitteln den für Ihre Gemeinde gültigen Satz, berücksichtigen Befreiungen etwa für Kinder und bereiten die periodische Abrechnung fristgerecht vor.

  • Gültiger Ortstaxensatz Ihrer Lungauer Gemeinde
  • Befreiungen und Ermäßigungen korrekt berücksichtigt
  • Abrechnung und Nachweise je Abrechnungszeitraum
Mehr zur Vermietung im Lungau →

Häufige Fragen zu Kurtaxe

Kurtaxe oder Ortstaxe – was gilt im Lungau?
Im Land Salzburg ist die amtliche Bezeichnung Ortstaxe. Umgangssprachlich sprechen Gäste und Vermieter meist von Kurtaxe; gemeint ist dieselbe Abgabe.
Wird die Ortstaxe über Airbnb oder Booking.com eingehoben?
Wir weisen sie transparent im Inserat aus und heben sie direkt ein. Dadurch fällt auf diesen Betrag keine Portalprovision an.
FAQ