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Behördenmeldungen

Gästemeldungen und Meldeblätter erledigen wir fristgerecht über die zuständigen Portale Ihrer Gemeinde.

Die Meldung von Gästen ist Pflicht und mit Fristen verbunden. Wir übernehmen diese wiederkehrende Aufgabe für Sie, damit nichts vergessen wird und Ihre Unterlagen jederzeit vollständig sind.

Erfassung der Gästedaten

Die für die Meldung erforderlichen Angaben holen wir strukturiert bei den Gästen ein – vor oder bei Anreise, je nach Vorgabe Ihrer Gemeinde.

Meldung über das zuständige Portal

Die Übermittlung erfolgt über das Meldesystem Ihrer Gemeinde oder Region. Wir kennen die üblichen Portale und arbeiten uns bei Bedarf in das für Sie zuständige System ein.

Fristen im Blick

An- und Abmeldungen erfolgen innerhalb der vorgegebenen Fristen. Wiederkehrende Meldungen behalten wir im Kalender, damit keine Frist übersehen wird.

Nachvollziehbare Dokumentation

Alle Meldungen werden dokumentiert, sodass Sie im Fall einer Rückfrage oder Prüfung auf saubere Unterlagen zurückgreifen können.

Ihre Verantwortung bleibt bestehen

Wir unterstützen Sie organisatorisch bei der Erfüllung Ihrer Meldepflichten. Die rechtliche Verantwortung als Vermieter bleibt bei Ihnen; eine Rechts- oder Steuerberatung ersetzen wir nicht.

Leistungsumfang

  • Einholen der meldepflichtigen Gästedaten
  • Übermittlung über das zuständige Meldeportal
  • Fristgerechte An- und Abmeldung
  • Dokumentation aller Meldungen für Ihre Unterlagen
  • Abstimmung bei Rückfragen der Gemeinde

Region Lungau

Gästemeldung im Land Salzburg

Für Unterkünfte im Lungau gelten die Salzburger Regelungen zur Gästemeldung. Die Meldung erfolgt über das System der jeweiligen Gemeinde – Tamsweg, Mauterndorf, Mariapfarr, St. Michael und die weiteren Lungauer Gemeinden handhaben Zugänge und Abläufe nicht überall identisch. Wir arbeiten uns in das für Ihre Gemeinde zuständige System ein und übernehmen die laufenden Meldungen.

  • Meldeblätter und Gästedaten nach Salzburger Vorgabe
  • Abstimmung mit dem Meldesystem Ihrer Lungauer Gemeinde
  • Dokumentation aller Meldungen für Rückfragen der Gemeinde
Mehr zur Vermietung im Lungau →

Häufige Fragen zu Behördenmeldungen

Gilt im Lungau eine eigene Meldepflicht?
Es gelten die Salzburger Landesregelungen; die praktische Abwicklung läuft über Ihre Gemeinde. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen als Vermieter, die organisatorische Arbeit übernehmen wir.
FAQ